Acht Fragen vor dem Start
Kurz beantwortet. Die Belege dazu liegen hinter der Anmeldung.
Welche Mandantendaten erreichen die KI?
Keine. Namen, Geburtsdaten, Anschriften, Grundbuch- und Kontodaten gehören nicht in die Anweisung, und ein Programm ohne KI hält jede Anweisung an, in der doch welche stehen. Die Falldaten kommen erst in Word hinein, wenn der Entwurf fertig ist. Das Berufsgeheimnis bleibt unberührt, weil das Sprachmodell nie ein Geheimnis erfährt.
Was passiert mit den Vorlagen der Kanzlei, und ist das DSGVO-konform?
Aus den Vorlagen der Kanzlei entsteht eine Bibliothek aus Bausteinen, Wort für Wort der eigene Text. Sie gehört der Kanzlei, niemand sonst sieht sie, und sie lässt sich jederzeit vollständig exportieren. Der KI-Anbieter darf nach seinen Geschäftsbedingungen nichts davon zum Training verwenden. Grundlage ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit den EU-Standardvertragsklauseln; Daten werden nach 30 Tagen beim Anbieter gelöscht.
Erfindet die KI etwas, und würde man es merken?
Erstens ein lokaler Wächter, ein Programm ohne KI, das jede Anweisung vor dem KI-Aufruf prüft. Zweitens darf die KI nur aus den Bausteinen der Kanzlei formulieren; wo keiner passt, steht der Satz gelb, und blau ist der Kanzlei-Standard, der nicht diktiert wurde. Drittens liest eine zweite KI den Entwurf blind gegen die Anweisung. Viertens prüft wieder ein Programm, dass jede Markierung im Word ankommt. Was zu prüfen ist, steht auf einen Blick fest.
Wie viel Arbeit macht das?
Die Anweisung wird diktiert oder getippt, nur ohne Namen und Falldaten; die kommen zum Schluss in Word. Minuten später liegt der Word-Entwurf mit Markierungen und Prüfblatt vor. Das Einlesen der Vorlagen übernimmt der Betreiber; welche Formulierung bei welcher Konstellation gilt, entscheidet der Notar mit einem Klick unter „Regeln“. Nichts zu installieren, kein neues Gerät.
Wer steht dahinter? Und was ist, wenn das Projekt endet?
notaveo ist ein Projekt von Rainer Philipp, Lüneburg, entwickelt mit inhaltlicher Unterstützung von Björn Schröder, Rechtsanwalt und Notar. Der Server steht bei Hetzner in Nürnberg, jede Kanzlei ist getrennt, Zugang nur mit Zwei-Faktor-Anmeldung, tägliche verschlüsselte Sicherung. Bibliothek, Entwürfe und Prüfblätter lassen sich jederzeit exportieren. Wer den Betrieb im eigenen Haus will, kann notaveo auf einem eigenen Server laufen lassen.
Was kostet es?
notaveo ist ein Pilotprojekt, die Konditionen folgen. Die Kosten beim KI-Anbieter liegen gemessen bei 2 bis 4 Euro je Urkunde, Entwurf und Finalfassung zusammen, und werden zu Selbstkosten weitergegeben.
Muss die Kanzlei wegen der EU-KI-Verordnung (AI Act) etwas tun?
notaveo trifft keine Entscheidung über Menschen; geprüft, geändert und beurkundet wird wie bisher durch den Notar. Nach vorläufiger Einordnung ist es kein Hochrisiko-System im Sinne der KI-Verordnung. Die Pflichten der Kanzlei: wissen, was das Werkzeug tut (Art. 4, KI-Kompetenz), und nichts Ungeprüftes herausgeben. Jede Pilotkanzlei erhält eine Systemdokumentation nach dem Muster der KI-Verordnung: welche Daten wohin gehen, welches Modell arbeitet, welche Prüfungen laufen.
Wer haftet, wenn ein Fehler durchrutscht?
Der Notar, wie bei jedem Entwurf, den eine Mitarbeiterin vorbereitet. notaveo ändert daran nichts. Es macht die Prüfung leichter, weil alles, was nicht aus den eigenen Bausteinen stammt, markiert ist, und nichts still ergänzt oder weggelassen wird.